Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzübergangsstelle zwischen Lutzmannsburg und Zsira (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 245/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 184/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 245 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
Die Zone für die ungarischen Bediensteten umfasst:
die Gemeindestraße von der Staatsgrenze bis zur gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle;
in der Baulichkeit der gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle zwei Diensträume;
die für die Bediensteten vorgesehenen sozialen und sanitären Räumlichkeiten;
den für die Bediensteten vorgesehenen Abstellplatz für Kraftfahrzeuge.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2016
Dokumentnummer
NOR40025284