Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zulassung von Ausnahmen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung
von Schilling auf Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 436/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.
Text
§ 1. (1) Im Rahmen der Währungsumstellung von Schilling auf Euro dürfen Arbeitnehmer während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit Bargeldtransporten beschäftigt werden mit:Paragraph eins, (1) Im Rahmen der Währungsumstellung von Schilling auf Euro dürfen Arbeitnehmer während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit Bargeldtransporten beschäftigt werden mit:
Zählung, Umkommissionierung und Auslieferung von Euro-Bargeld (Euro und Cents);
Zählung, Umkommissionierung und Einsammlung von Schilling-Bargeld (Schilling und Groschen)
an Samstagen bis 20.00 Uhr sowie am 30. Dezember 2001 und am 1. Jänner 2002 jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
(2)Absatz 2,Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Dokumentnummer
NOR40025428