Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
12.12.2001 bis 20.01.2002 — BGBl. II Nr. 436/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 112.12.200120.01.2002 BGBl. II Nr. 436/2001 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zulassung von Ausnahmen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung

von Schilling auf Euro

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

12.12.2001BGBl. II Nr. 436/2001

Außerkrafttretensdatum

20.01.2002

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.

Text

Paragraph eins, (1) Im Rahmen der Währungsumstellung von Schilling auf Euro dürfen Arbeitnehmer während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit Bargeldtransporten beschäftigt werden mit:

  1. Ziffer eins
    Zählung, Umkommissionierung und Auslieferung von Euro-Bargeld (Euro und Cents);
  2. Ziffer 2
    Zählung, Umkommissionierung und Einsammlung von Schilling-Bargeld (Schilling und Groschen)
an Samstagen bis 20.00 Uhr sowie am 30. Dezember 2001 und am 1. Jänner 2002 jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  1. Absatz 2,Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Gesetzesnummer

20001673

Dokumentnummer

NOR40025428