Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Tourismusmanagerin“ und „Akademischer Tourismusmanager“, Lehrgang für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus Akademie Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 445/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 445 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Tourismus Akademie Österreich ist berechtigt, den Lehrgang für Tourismus und Freizeitwirtschaft als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR40025455