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Anl. 2

Fassungen
ab 29.12.2001 — BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute29.12.2001 BGBl. III Nr. 266/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 266 aus 2001,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

29.12.2001BGBl. III Nr. 266/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Anhang römisch zwei

Mit dem Ziel einer Minimierung der Besorgnisse vor allem der österreichischen Öffentlichkeit empfiehlt die Kommission (neben einem standardmäßigen Monitoring des Strahlenmesslabors des AKW Temelín, einem standardmäßigen Monitoring im Bereich des Messnetzes des Tschechischen Hydrometeorologischen Institutes ua.), ein über dem Standard liegendes unabhängiges Monitoring der Betriebsunfälle des AKW sicherzustellen.

Die optimale Lösung für über dem Standard liegende Maßnahmen ist die Durchführung von Forschungsaufgaben, die aus Mitteln der Wissenschafts- und Forschungsförderung des Regierungsrates der Tschechischen Republik finanziert werden.

  1. Ziffer eins
    Errichtung eines Systems zur laufenden Information der Öffentlichkeit sowohl über die aktuellen Werte der die Umwelt auf Grund des Betriebes des AKW Temelín beeinflussenden Faktoren (Online-Ausleitungen) und über die Entwicklung von Zeitsequenzen ausgewählter Parameter des Umwelteinflussmonitoring (laufend aktualisierte Diagramme, Photoaufnahmen des erdfernen Überwachungssystems, Ergebnisse des Biomonitoring usw.) sowie über andere wichtige Fakten (zB von seismologischen Stationen in Südböhmen gemessene Erdbeben im Alpenraum, ...). Alle diese Daten würden auf den Internetseiten des AKW Temelín, auf öffentlich zugänglichen Bildschirmen in Týn nad Vltavou und Ceske Budejovice und im AKW Temelín-Informationszentrum angezeigt werden.
  2. Ziffer 2
    Sicherstellung einer laufenden Messung der gasförmigen radioaktiven Ableitungen im Rahmen des Betriebsnetzwerks des Investors des AKW Temelín.
  3. Ziffer 3
    Laufende Verbesserung und Modernisierung des bereits bestehenden und von den staatlichen Stellen der Tschechischen Republik betriebenen Strahlenüberwachungsnetzes.
  4. Ziffer 4
    Regelmäßige Information der Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik, in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland über alle Messungen.
  5. Ziffer 5
    Ständige Überwachung der Auswirkungen der Kühltürme des AKW Temelín auf das Klima auch in der weiteren Umgebung (durch das bestehende Netz von Messstationen des Tschechischen Hydrometeorologischen Institutes).
  6. Ziffer 6
    Sicherstellung einer unabhängigen und laufenden Kontrolle der Auswirkungen des Betriebs des AKW Temelín in den folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      Sicherung der Versorgung und Qualität des Trinkwassers unter dem Aspekt des Kernkraftwerks und der Auswirkungen des Kernkraftwerks auf die Wasserresourcen in der Umgebung des AKW Temelín;
    • Strichaufzählung
      Sicherung der Versorgung und Qualität des technischen Wassers unter dem Aspekt des Kernkraftwerks;
    • Strichaufzählung
      Auswirkungen von Emissionen auf das Wassersystem und Risiko einer radioaktiven Verunreinigung des Rezipienten als Folge von Tritiumwasser und anderen Wassereinleitungen, einschließlich der Auswertung der Temperaturauswirkungen sowie Akkumulierungs- und Synergieauswirkungen von Schadstoffen (zB durch Eutrophierung) im Orlík-Staubecken;
    • Strichaufzählung
      Auswirkungen von Emissionen auf die Atmosphäre, Überprüfung der thermischen Belastung und Bildung von Wasserdampf bei Kühltürmen;
    • Strichaufzählung
      Auswirkungen auf landwirtschaftliche Aktivitäten und Forstwirtschaft.
  7. Ziffer 7
    Erteilung des Auftrags, eine Bodenkarte der Umgebung des Kernkraftwerks in digitalisierter Form zum Zweck einer Oberflächengeneralisierung der Auswirkungen auf die Pedosphäre (Bodensphäre) unter dem Gesichtspunkt einer weiteren dynamischen Entwicklung zu erstellen.
  8. Ziffer 8
    Sicherstellung von Voraussetzungen für ein seismisches Monitoring (einschließlich der Errichtung eines Monitoringzentrums angesiedelt im Bereich des AKW Temelín, letztendlich im Informationszentrum). Der Hauptzweck dieses Zentrums wird es sein, die Öffentlichkeit, die staatlichen Organisationseinheiten und die Gemeindeverwaltungen über die Auswirkungen von Erdbeben auf den Standort und die Umgebung des AKW Temelín zu informieren.
  9. Ziffer 9
    Gewährleistung einer laufenden Wartung und Wiederherstellung aller technischen Einrichtungen und Instrumente des Kernkraftwerks entsprechend dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung und dem Wissensstand auf dem Gebiet der Seismik.
  10. Ziffer 10
    Sicherstellung der Bestimmung radioaktiver Substanzen in den Oberflächenwasser-, Grundwasser- und Trinkwasserresourcen sowie in den Komponenten des Nahrungsmittelkorbes im Rahmen des Programmes des Strahlenüberwachungsnetzwerks der Tschechischen Republik.
  11. Ziffer 11
    Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung der Studie zur Überwachung des Gesundheitszustandes von etwa 30 000 Bewohnern der Umgebung des AKW Temelín mit Hilfe epidemiologischer und radiobiologischer Methoden (zB mittels Chromosomenanalyse).
  12. Ziffer 12
    Erstellung eines Konzeptes für eine ständige soziologische Untersuchung der Bevölkerung im weiteren Umkreis des AKW Temelín, sowie Schaffung der Voraussetzung für die Durchführung der vorgeschlagenen Programme und der damit zusammenhängenden Maßnahmen im Bereich von Informatik sowie Kultur- und Bildungsaktivitäten.
  13. Ziffer 13
    Diskussion über eine Revitalisierung der Umgebung des AKW Temelín als Kompensation für die Umweltauswirkungen während der Errichtung des AKW Temelín, sowie über eine umgekehrte Revitalisierung der geschädigten Flussabschnitte einschließlich dem Beginn einer Diskussion über ein System zu Revitalisierung im betroffenen Abschnitt des Stropnice-Flussbeckens.
  14. Ziffer 14
    Sicherstellung der Erhaltung (Milderung unerwünschter Folgen) von Subxerophythen-Standorten des früheren Militärgeländes von Litoradlice und von wertvollen Sumpfgebieten im Bereich des neuen Staubeckens im Strouha-Flussbecken.
  15. Ziffer 15
    Sicherstellung der Überwachung der Radionuklidakkumulierung in biologischem Material - Moos, Waldböden und Fichtenrinden - und weitere Überwachung von Radionukliden in Fischen.
  16. Ziffer 16
    Überwachung der Auswirkungen von Abwasser und Regenwasser mit Hilfe eines getrennten chemischen und biologischen Überwachungssystems
    • Strichaufzählung
      In Býšov im Strouha-Flussbecken;
    • Strichaufzählung
      Überwachung des Sauerstoffgehalts und der Temperatur in ausgewählten Abschnitten der Moldau;
    • Strichaufzählung
      Jahreszeitlich bedingtes Auftreten von Plankton in den Stauseen von Hnevkovice, Korensko und Orlík und in ausgewählten Modellteichbecken in der Umgebung des AKW Temelín, daneben Beibehaltung bzw. Ausbau der Überwachung von Veränderungen der Chlorophyllkonzentration im Orlík-Stausee mit einem Schwerpunkt auf der Messung des Planktonanteils mit Hilfe einer Probenentnahmestelle unterhalb von Korensko;
    • Strichaufzählung
      Ausweitung der Überwachung von Veränderungen in den Gewässer-Ökosystemen durch Überwachung der Veränderungen in der Zooplankton-Zusammensetzung auf Grund seiner Sensitivität auf Veränderungen der Wassertemperatur und der trophischen Struktur der Gewässer-Ökosysteme.
  17. Ziffer 17
    Errichtung eines langfristigen (auch retrospektiven) Überwachungssystems im Hinblick auf Veränderungen der Landschaft mittels multispektraler Satellitendatenanalyse, mit besonderer Eignung für die Überwachung von Veränderungen von Feuchtigkeit und Temperatur der Landschaft im Verhältnis zu Veränderungen der Vegetationsstruktur und -funktion. Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung der Satellitendaten und Schaffung eines Grundschlüssels für Satellitendaten einschließlich einer Definiton der wichtigsten Biotope mit Waldgebieten anhand von Satellitenfotos und die Sicherstellung einer regelmäßigen allgemeinen Darstellung in diesem Zusammenhang in Fünf-Jahres-Abständen. Betreffend die Reichweite einzelner Fotos besteht die Möglichkeit einer objektiven Überprüfung von Veränderungen, welche die Grenze zu Österreich und der Bundesrepublik Deutschland überschreiten könnten.
  18. Ziffer 18
    Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Pflege von Restbeständen an immateriellen Kulturwerten in der Umgebung des AKW Temelín (einschließlich der Aussicht auf rund 65 Kulturdenkmäler) seitens des Betreibers des AKW Temelín als Kompensation für die Beeinträchtigung der historischen Landschaftsstruktur während der Errichtungsphase.
  19. Ziffer 19
    Entscheidung über die weitere Verwendung über die abgebrannten Brennstäbe oder Sicherstellung eines endgültigen Tiefenendlagers innerhalb eines Zeitraums von 65 Jahren in Übereinstimmung mit dem von der Regierung der Tschechischen Republik genehmigten Konzept zur Entsorgung der abgebrannten Brennstäbe.
  20. Ziffer 20
    Beseitigung der stark konservativen Berechnung der Auslegungsstörfälle und Übergang auf die Bewertung des Best-estimate-Typs; Vergleich der innerstaatlichen mit den ausländischen Berechnungsdiagrammen.
  21. Ziffer 21
    Verbesserung des Indikationssystems für das mögliche Eintreten von Störfällen einschließlich seiner Überprüfung; zu diesem Zweck Übung der Notfallbereitschaft und gegebenenfalls eine Aktualisierung der Notfallpläne (Voraussetzungen für rasche Informationsübermittlung, Handlungsfähigkeit und Koordination von Notfallmaßnahmen.

Schlagworte

Wissenschaftsförderung, Akkumulierungsauswirkung, Oberflächenwasserresourcen, Grundwasserresourcen, Kulturaktivität, Vegetationsfunktion

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20001721

Dokumentnummer

NOR40026957