Norm Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen× ▾ ‹›Gliederung Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen Kundmachung BGBl. II Nr. 395/2019 · 10.12.2019▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 395/2019 10.12.2019 Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Volksschule und an Sonderschulen, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an Berufsschulen, an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, an gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höheren gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an der Handelsakademie und der Handelsschule, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie an der zweijährigen Forstfachschule 1 Einheit BGBl. II Nr. 479/2001 21.12.2001 479. Bekanntmachung: Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1 Anl. 1