Text
Anlage
Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des BundeshaushaltsgesetzesGemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Leoben
Der Justizanstalt Leoben sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes in der Justizanstalt Leoben und der Außenstelle Judenburg.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Leoben
Einleitung des Strafvollzuges gemäß § 2 der Sprengelverordnung.Einleitung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 2, der Sprengelverordnung.
Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen und weiblichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate nicht übersteigt.
Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen männlichen Insassen, deren Strafzeit sechs Monate nicht übersteigt, und Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen weiblichen Insassen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt.
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden und Finanzstrafbehörden verhängt werden, über Ersuchen derselben.
Vollzug von gerichtlich verhängten Untersuchungshaften an männlichen und weiblichen Insassen.
Vollzug von Verwahrungshaften an Insassen, die durch die Sicherheitsbehörden eingeliefert werden.
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 21, Absatz 2, StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 22 StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 22, StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht Leoben und die Bezirksgerichte des Gerichtssprengels Leoben, die Insassen der Justizanstalt Leoben sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Leoben in Anspruch nehmen.
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631,Strafprozessordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1997,, Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz
in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt Leoben
4.1 Fachbezogene Ziele
Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 51 100 Hafttagen pro Jahr (Basis 2000).
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) unter Zugrundelegung des erwarteten Erfolges des Jahres 2001,
Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 55 vH der Strafgefangenen und 20 vH der Untersuchungshäftlinge.
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 2001 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 2 910 000 € und voraussichtlich 51 100 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 56,95 € pro Hafttag.
Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.
Vollzugsnutzungsquotient (VQ)
Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:
BS = Bedienstetenstand
IS = Insassenstand
EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im
Haftraum eingeschlossen ist)
Formel: VQ = 1 - [(BS : IS) × (Ø Einschlusszeit : 24)]
Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten.
Justizanstalt Leoben:
VQ = 1 - [(56,25 : 111) × (14,71 : 24)] = 0,69
Der VQ am Stichtag 1. Juli 2001 hat den Wert 0,69.
Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.
Kontrolle der Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt Leoben waren mit Stichtag 2. Juli 2001 26 vH der Untersuchungshäftlinge und 54 vH der Strafgefangenen beschäftigt.
Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäftlingen und 55 vH bei Strafgefangenen.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
Planstellen:
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Planstellenvorschau 2002-2003
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Stellenplan Vorschau
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2001 2002 2003
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Beamte/Verwendungsgruppe
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E1 2 2 2
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E2a/E2b 52 51 51
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A1 - Gl 0,25 0,25 0,25
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A2 1 1 1
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Summe Beamte: 55,25 54,25 54,25
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Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
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v4 1 1 1
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Summe Vertragsbedienstete: 1 1 1
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Gesamtsumme: 56,25 55,25 55,25
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7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
Einnahmen und Ausgaben:
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Anmerkungen erwarteter Erfolg
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2001 2002 2003
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Ausgaben in Euro
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UT 0 siehe Erläuterungen
zu Punkt 7 2 108 000 2 071 000 2 071 000
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UT 3 siehe Erläuterungen
zu Punkt 7 68 000 22 000 30 000
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UT 7 siehe Erläuterungen
zu Punkt 7 45 000 50 000 50 000
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UT 8 siehe Erläuterungen
zu Punkt 7 694 000 740 000 740 000
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Kto. 7271-902 und
903 Vollzugskostenbeiträge 516 000 523 000 523 000
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Z-Posten 66 000 66 000 66 000
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Summe der Ausgaben: 3 497 000 3 472 000 3 480 000
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Einnahmen in Euro
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UT 4 siehe Erläuterungen zu
Punkt 7 83 000 87 000 95 000
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Kto. 8171
Vollzugskostenbeiträge 494 000 501 000 501 000
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UT 7 Bestandswirksame Einnahmen 0 1 000 1 000
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Summe der Einnahmen: 577 000 589 000 597 000
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Saldo: -2 920 000 -2 883 000 -2 883 000
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Erläuterungen zu Punkt 7
Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 Abs. 4 StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden. Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.
UT 0 - Personalbereich
Der Personalaufwand ist auf der Basis des erwarteten Erfolges des Jahres 2001 auf Grund der in diesem Jahr tatsächlich besetzten Planstellen (56,25) der Justizanstalt Leoben berechnet. Ab dem Jahr 2002 ist auf Grund der Vorgaben des BMJ eine E2-Planstelle einzusparen, der Personalaufwand für 2002 und 2003 ist daher um 37 000 € zu reduzieren.
Weiters ist vorgesehen, die VB-Stelle nach Karenzierung der Bediensteten für den Projektzeitraum mit einer Halbtagskraft zu besetzen.
Im Personalaufwand sind Jubiläumszuwendungen (von jeweils zwei Monatsbruttobezügen pro Bedienstetem für zwei Bedienste und vier
Monatsbruttobezüge für einen Bediensten für das Jahr 2002 sowie zwei
Monatsbruttobezüge für einen Bediensteten für das Jahr 2003) enthalten.
Die finanzielle Abgeltung von Nachtdienstzeitgutschriften wurde im halben Ausmaß der maximal möglichen Abgeltungshöhe von zirka 14 000 €; somit mit 7 000 ? ohne folgejährliche Steigerung berücksichtigt. Für den Rest ist ein Zeitausgleich vorgesehen.
Die Zahl der für die Organisationseinheit vom Bundesminister für Justiz vorgesehenen Planstellen ("Funktionsbesetzungsplan") ist nach oben hin verbindlich. Eine Unterschreitung ist möglich. Daraus ableitbare Kostenreduktionen im Personalbereich können beim Sachaufwand eingesetzt werden. Ebenso ist es möglich, Einsparungen beim Sachaufwand oder überplanmäßige Zuwächse bei den Einnahmen zur Abdeckung von Mehrleistungen beim Personalaufwand zu verwenden.
Der Umstand, dass im Projektzeitraum aus budgetären Gründen Planstellen allenfalls nicht besetzt werden, findet bei der künftigen BMJ-internen Systemisierung der Planstellen im Bereich der Justizanstalten keine Berücksichtigung.
UT 3 - Anlagen
Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden "Anschaffungsplanes" budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht:
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2002 2003
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Ausgaben in Euro
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Falzmaschine N 2 000
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Bindemaschine N 1 000
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Offset-Druckmaschine N 9 000
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Drehbank N 3 000
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Div. Mobilar E 4 000
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Sonstige 3 000 3 000
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1 Kombi E 27 000
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Summe: 22 000 30 000
Bei den geplanten Aufwendungen für Anlagegüter ist innerhalb des Projektzeitraumes die zeitliche Verschiebung einzelner Vorhaben bzw. eine Abänderung dann möglich, wenn sie der Einhaltung des vorgesehenen Budgetsaldos nicht entgegensteht.
Der Fahrzeugplan des Bundes bleibt für die Justizanstalt Leoben insofern verbindlich, als er nicht überschritten werden darf. Ein allfälliger Mehrbedarf kann so wie bisher nur durch tageweises Anmieten von Fahrzeugen bedeckt werden. Eine Unterschreitung ist jedoch möglich.
UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 2001, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 2001.
Durch den derzeit verhältnismäßig niedrigen Insassenstand ist mit einem Anstieg zu rechnen. Somit ist auch für eine Steigerung der Netto-Arbeitsvergütung vorzusorgen.
UT 8 - Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 2001, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 2001.
Durch den derzeit verhältnismäßig niedrigen Insassenstand ist auch hier mit einem Anstieg zu rechnen, wofür Vorsorge getroffen wurde.
UT 4 - Einnahmen
Berechnungsbasis der Einnahmen ist das erwartete Jahresergebnis 2001, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 2001. Die Differenz zum korrespondierenden Ausgabenbetrag bei der UT 8 ist auf die Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Insassen, die bei der UT 8 zu verrechnen sind, zurückzuführen.
Bei den übrigen Einnahmen wird eine Steigerung angestrebt.