Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 12/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 402/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Text
Verwaltung
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz eins,Der Bereich Verwaltung gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
Rechnungswesen und Finanzen,
Wirtschafts- und Gebäudeverwaltung.
(2)Absatz 2,Der Personalverwaltung ist die Regelung des Personaleinsatzes, die Vorbereitung von Stellenbesetzungen bzw. von entsprechenden Ausschreibungen, die Gehaltsverrechung, die Abfassung und der Abschluss von Dienstverträgen, die Kontrolle der Gleitzeit, die Urlaubsführung einschließlich der Urlaubsvertretungen, Reiseanträge und Reisekostenabrechnungen, die Kontrolle und der Einsatz von Fremdpersonal übertragen.
(3)Absatz 3,Rechnungswesen und Finanzen erstellt im Rahmen die betrieblich notwendige und gesetzlich vorgegebene Budgetierung und Finanzplanung. Ihr obliegt die Kosten- und Ergebnisrechnung sowie das monatliche und quartalsmäßige Berichtwesen. Weiters ist diese Organisationseinheit zuständig für die Buchhaltung und die Erstellung der vom Bundesmuseen-Gesetz geforderten Bilanzen. Diese Organisationseinheit ist zudem verantwortlich für die Vorbereitung des Finanz- und Begleitcontrollings durch den Bund.
(4)Absatz 4,Der Wirtschafts- und Gebäudeverwaltung sind die Haustechnik sowie Reinigung, Wartung, Instandsetzung, Energieversorgung, Fahrdienst, Portiere, die technische Betreuung von Hausveranstaltungen bzw. Raumvermietungen, die Planung von baulichen Veränderungen sowie Einrichtungsfragen für sämtliche in Verantwortung der ÖNB stehende Gebäude sowie der Sicherheitsdienst übertragen. Die Zuständigkeit des Sicherheitsdienstes erstreckt sich auf alle Einrichtungen, die die Sicherheit und den Schutz von Personen und Sachen in der ÖNB zum Gegenstand haben. Die Wirtschafts- und Gebäudeverwaltung sorgt für die laufende Bearbeitung und Ergänzung der Immobilienverzeichnisse und der Verzeichnisse der beweglichen Ausstattung.
Schlagworte
Wirtschaftsverwaltung, Kostenrechnung, Finanzcontrolling
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2009
Dokumentnummer
NOR40028014