Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 12/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 402/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
Aufgaben der ÖNB
§ 3.Paragraph 3,
Die Aufgaben der ÖNB sind:
Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (Paragraphen 43 und 43 a Mediengesetz).
Sammlung und Archivierung der im Ausland erschienen Publikationen österreichischer AutorInnen sowie solcher, die ÖsterreicherInnen bzw. das österreichische Geistes- und Kulturschaffen betreffen und darüber hinaus ausländischer Publikationen mit Schwerpunkt im Bereich der Geisteswissenschaften.
Langfristige Erhaltung und Vermehrung sowie wissenschaftliche Erschließung und Veröffentlichung der ihr historisch zugewachsenen Sammlungsbestände.
Zeitgemäße Erschließung und Bereitstellung ihrer Bestände nach dem aktuellen Stand der Informationstechnologie sowie Teilnahme an einschlägigen Vorhaben und Projekten nationaler und internationaler Institutionen.
Durchführung und Begleitung von Forschungsprojekten und Teilnahme daran sowie Herausgabe von Publikationen und Forschungsbeiträgen. Dabei ist eine Unterstützung durch nationale und internationale Forschungsförderprogramme bzw. durch Sponsoren anzustreben.
Angebot und weiterer Ausbau benützerorientierter Dienstleistungen, insbesondere von Auskunfts- und Informationsdienstleistungen, die Durchführung von Recherchen, Fernleihe und Document Delivery, Beratung und Schulung von BenützerInnen, sowie Reproduktionsserviceleistungen.
Wahrnehmung eines allgemeinen Bildungsauftrages durch Kooperation mit Schulen, Universitäten und Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Durchführung von wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Herausgabe der Österreichischen Bibliographie.
Schlagworte
Geistesschaffen, Auskunftsdienstleistung
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2009
Dokumentnummer
NOR40028003