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§ 2 MUMOK

Fassungen
01.01.2002 bis 01.12.2009 — BGBl. II Nr. 13/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.01.200201.12.2009 BGBl. II Nr. 13/2002 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2002BGBl. II Nr. 13/2002

Außerkrafttretensdatum

01.12.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2009

Abkürzung

MUMOK

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des MUMOK

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Das MUMOK hat die Zielsetzung, die seit Gründung des Museums des 20. Jahrhunderts angelegte Sammlung der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts nach aktuellsten wissenschaftlichen und museologischen Erkenntnissen und Methoden zu bewahren, auszubauen, zu erforschen und der Öffentlichkeit zu vermitteln. Das Museum ist Sammlungsort, Archiv, Forschungsstätte und Ausstellungsraum. Ein wesentliches Anliegen ist die Auseinandersetzung mit der Kunst der Gegenwart. Daher ist das Museum auch Veranstaltungsort für Events und Diskussionen mit dem Ziel, das Verständnis für die neue und experimentelle Kunst im Zusammenhang mit der Vermittlung kunsthistorischer und kunsttheoretischer Entwicklungen zu fördern. Dieser Geschichte und Gegenwart verknüpfende museologische, wissenschaftliche und bildungspolitische Auftrag verpflichtet das MUMOK, sich umfassend mit der Sammlung, Erforschung und Vermittlung internationaler Kunst der Moderne, der jüngeren Vergangenheit sowie der Gegenwart zu befassen.
  2. Absatz 2,Mit seinen Sammlungsschwerpunkten Pop-Art und Fotorealismus aus der Österreichischen Ludwig Stiftung, Fluxus und Nouveau Realisme aus der Sammlung Hahn und dem Wiener Aktionismus verbindet das MUMOK in einzigartiger Weise Höhepunkte gesellschafts- und realitätsbezogener sowie performativer Kunst des 20. Jahrhunderts.
  3. Absatz 3,Als größtes österreichisches Museum für internationale moderne und zeitgenössische Kunst fördert das MUMOK die museologische Integration der in Österreich vertretenen Kunst- und Diskurspositionen in den internationalen Kontext und vermittelt zugleich Internationalität innerhalb seines lokalen Umfeldes.
  4. Absatz 4,Das MUMOK vermittelt die Gesellschaftsrelevanz des Mediums Kunst, indem es die Veränderungen des Kunstverständnisses und die dafür maßgeblichen historischen und aktuellen Gründe erkennbar macht. Im Rahmen seines Gegenwartsbezuges nimmt das Museum Stellung zum gesellschaftspolitischen Diskurs und wendet sich gegen Tendenzen, die eine freie Entwicklung der Kunst und des kulturpolitischen Klimas in Frage stellen.

Schlagworte

Kunstposition

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010

Gesetzesnummer

20001761

Dokumentnummer

NOR40028028