Rechtstracker.at

§ 7 MUMOK

Fassungen
01.01.2002 bis 01.12.2009 — BGBl. II Nr. 13/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 701.01.200201.12.2009 BGBl. II Nr. 13/2002 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.01.2002BGBl. II Nr. 13/2002

Außerkrafttretensdatum

01.12.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2009

Abkürzung

MUMOK

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die Organisationseinheit Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche umfasst die Teilbereiche Ausstellungsorganisation, Veranstaltungen und Projekte sowie die sonstigen wissenschaftlichen Bereiche (Bibliothek/Archiv, Publikationen/Verlag). Die Führung dieser Teilbereiche untersteht dem Leiter der Organisationseinheit.
  2. Absatz 2,Die Bereiche Ausstellungsorganisation sowie Veranstaltungen und Projekte werden von Kuratoren betreut. Die organisatorische Planung und Abwicklung erfolgt unter Aufsicht der Kuratoren durch das Ausstellungs- und Projektbüro. Das Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm sowie die wissenschaftlichen Projekte und begleitenden Publikationen werden vom Geschäftsführer unter Einbeziehung des Leiters der Organisationseinheit und der Kuratoren festgelegt. Die Kuratoren sind in die Betreuung, Präsentation und den Ausbau der Sammlung sowie in die zielgruppenorientierte und fachliche Erstellung von Vermittlungsprogrammen durch die Abteilung Bildung und Besucherservice eingebunden. Für die im Zuge von Ausstellungen, Veranstaltungen und Projekten anfallende Bewegung, Kontrolle und Lagerung von Kunstwerken werden die Kuratoren von der Registratur, der Depotverwaltung und der Restaurierung unterstützt.
  3. Absatz 3,Betreuung und Ausbau von Bibliothek/Archiv werden nach aktuellen, technischen, wissenschaftlichen und öffentlichkeitsbezogenen Standards durchgeführt. Die Bibliothek steht allen Organisationseinheiten des Museums zur Verfügung. Ihr Schwerpunkt liegt im wissenschaftlichen und sammlungsbezogenen Bereich. Aufgabe des Archivs ist das Bewahren und die permanente Ergänzung aller für die Geschichte des Museums und seinem laufenden Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb relevanten Dokumente. Literaturankäufe und Bereitstellung der Archivmaterialien erfolgen unter Mitarbeit der Organisationseinheiten des MUMOK.
  4. Absatz 4,Der Bereich Publikationen/Editionen organisiert und koordiniert in Zusammenarbeit mit den Kuratoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern die Gestaltung, Produktion sowie den Vertrieb aller wissenschaftlichen Publikationen, Druckwerke und Editionen des Museums.

Schlagworte

Ausstellungsbüro, Ausstellungsprogramm, Ausstellungsbetrieb

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010

Gesetzesnummer

20001761

Dokumentnummer

NOR40028033