Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 57/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 41/2004).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,).
Text
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteiles in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2003 gemäß § 41 Abs. 3 B-GBG Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteiles in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2003 gemäß Paragraph 41, Absatz 3, B-GBG
§ 12. Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in Höhe von 40% in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest. Paragraph 12, Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in Höhe von 40% in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber (Stichtag 1. Juli 2001).
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Verbind-
Funktion Männer Frauen Gesamt Frauen- liche
anteil Ziel-
in% vorgaben
in %
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Sektionsleitung 5 0 5 0 -
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Sektionsleitung-
stellvertretung 3 0 3 0 -
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Abteilungsleitung 28 3 31 9,7 14,3
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Abteilungsleitung-
stellvertretung,
Prüfungs- und
Fachbereichsleitung 61 8 69 11,6 18,3
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Bis zum Jahr 2003 werden drei Sektionsleiter und ein Sektionsleiterstellvertreter das Pensionsantrittsalter von 61,5 Jahren erreicht haben, ein Sektionsleiterstellvertreter hat es bereits erreicht. Erfahrungsgemäß liegt jedoch das tatsächliche Pensionsantrittsalter in diesen Funktionen kaum vor Vollendung des 65. Lebensjahres, weshalb für den Zeitraum bis 2003 für diese Funktionen keine verbindliche Zielvorgabe möglich ist.
Schlagworte
Prüfungsleitung, Frauenanteil, Zielvorgaben,
Sektionsleitungstellvertretung