Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
09.02.2002 bis 20.01.2004 — BGBl. II Nr. 57/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1609.02.200220.01.2004 BGBl. II Nr. 57/2002 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

09.02.2002BGBl. II Nr. 57/2002

Außerkrafttretensdatum

20.01.2004

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,).

Text

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16, Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubes die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus- und Fortbildungskonzepts darstellen.

Schlagworte

Ausbildungskonzept

Gesetzesnummer

20001790

Dokumentnummer

NOR40028229