Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 57/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 41/2004).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,).
Text
Darstellung der Frauenquote
§ 2. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40%. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2000/01 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 17,98% auf 19,66% und in der Verwendungsgruppe A2 von 30,43% auf 35,29% zu verzeichnen. Paragraph 2, Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40%. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2000/01 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 17,98% auf 19,66% und in der Verwendungsgruppe A2 von 30,43% auf 35,29% zu verzeichnen.
Dokumentnummer
NOR40028215