Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
09.02.2002 bis 20.01.2004 — BGBl. II Nr. 57/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 409.02.200220.01.2004 BGBl. II Nr. 57/2002 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

09.02.2002BGBl. II Nr. 57/2002

Außerkrafttretensdatum

20.01.2004

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,).

Text

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung

des Frauenanteils

Paragraph 4, Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

  1. Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
    • Strichaufzählung
      Sektionsleitung: 5 Männer;
    • Strichaufzählung
      Sektionsleitungstellvertretung: 3 Männer; 2 unbesetzt;
    • Strichaufzählung
      Abteilungsleitung (ohne Sektionsleitungstellvertretung):
      28 Männer, 3 Frauen; 8 unbesetzt;
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: 61 Männer, 8 Frauen; 6 unbesetzt.
    Insgesamt bestehen somit 108 besetzte (und 16 unbesetzte) Funktionen; hievon 11 mit Frauen besetzt, dies sind 10,19% (Frauenförderungsplan 2000/01: 10,57%).
  2. Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
    • Strichaufzählung
      Leitung der Bibliothek: 1 Frau;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau.
    Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; beide werden von Frauen ausgeübt, dies sind 100% (Frauenförderungsplan 2000/01: 100%).
  3. Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Präsidialkanzlei und gleichzeitig Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau;
    • Strichaufzählung
      Leitung der allgemeinen Kanzlei: unbesetzt;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
      5 Frauen.
    Insgesamt bestehen somit 8 besetzte (und 1 unbesetzte) Funktionen;
    hievon sind 7 mit Frauen besetzt, dies sind 87,50% (Frauenförderungsplan 2000/01; 77,78%).

Gesetzesnummer

20001790

Dokumentnummer

NOR40028217