Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 57/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 41/2004).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,).
Text
Bewerbungen
§ 6. Im Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 1. Juli 2001 bewarben sich insgesamt 296 Männer und 223 Frauen, davon 243 Männer und 160 Frauen für den Prüfungsdienst, sowie 53 Männer und 63 Frauen für andere Bereiche (zentrale Dienste). Aufgenommen wurden 7 Frauen und 11 Männer für den Prüfungsdienst sowie 1 Frau für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 38,89% Frauen zu 61,11% Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 100% Frauen. Paragraph 6, Im Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 1. Juli 2001 bewarben sich insgesamt 296 Männer und 223 Frauen, davon 243 Männer und 160 Frauen für den Prüfungsdienst, sowie 53 Männer und 63 Frauen für andere Bereiche (zentrale Dienste). Aufgenommen wurden 7 Frauen und 11 Männer für den Prüfungsdienst sowie 1 Frau für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 38,89% Frauen zu 61,11% Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 100% Frauen.
Dokumentnummer
NOR40028219