Norm Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2002 — BGBl. II Nr. 82/2002 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200730.06.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 243/2012 10.08.200631.12.2006 § → § — 01.01.200409.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 132/2003 12.02.200331.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 132/2003 01.07.200211.02.2003 BGBl. II Nr. 82/2002 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2002 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenZusammenlegung von Bezirksgerichten§ 1§ 2§ 3