Rechtstracker.at

§ 12

Fassungen
06.03.2002 bis 31.12.2003 — BGBl. II Nr. 107/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1206.03.200231.12.2003 BGBl. II Nr. 107/2002 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

06.03.2002BGBl. II Nr. 107/2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Informationsrechte

Paragraph 12, Der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten folgende Unterlagen bzw. Daten zu übermitteln:

  1. Ziffer eins
    Den Gleichbehandlungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen sind im Rahmen des Paragraph 31, B-GBG Auskünfte zu erteilen und auf Wunsch alle angeforderten Informationen, wie Auswertungen aus dem Personalinformationssystem des Bundes oder sonstige statistische Auswertungen, zur Verfügung zu stellen. Dabei sind statistische Daten in der von den Gleichbehandlungsbeauftragten gewünschten Form und Aufbereitung zur Verfügung zu stellen;
  2. Ziffer 2
    Statistische Unterlagen, aus denen der Frauenanteil bei den jeweiligen Bildungsmaßnahmen, sowie die Anzahl der Schulungstage - getrennt nach Geschlecht - ersichtlich sind, bis 1. Oktober jeden Jahres;
  3. Ziffer 3
    Information über geplante Neubesetzung von ständigen Kommissionen;
  4. Ziffer 4
    schriftliche Information über geplante Schulungen;
  5. Ziffer 5
    schriftliche Information bei Funktionsausschreibungen:
    1. Litera a
      Ausschreibungstext zeitgleich mit der Information der Personalvertretung,
    2. Litera b
      Besetzung der Begutachtungskommission,
    3. Litera c
      Namen und Reihung der Bewerbungen,
    4. Litera d
      wer namentlich mit der Funktion betraut wurde.

Gesetzesnummer

20001854

Dokumentnummer

NOR40028971