Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Höchstsätze der Entgelte für Veröffentlichungen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 46/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Höchstentgelte
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Für die Veröffentlichungen gemäß § 1 darf die Wiener Zeitung GmbH dem betroffenen Rechtsträger höchstens folgende Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen:Für die Veröffentlichungen gemäß Paragraph eins, darf die Wiener Zeitung GmbH dem betroffenen Rechtsträger höchstens folgende Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen:
Grundvergütung für die Veröffentlichung inklusive fünf Zeilen Veröffentlichungstext 40,00 €;
Für jede weitere angefangene Zeile 6,00 €.
(2)Absatz 2,Unter Zeile gemäß Abs. 1 sind 43 Zeichen inklusive Leerzeichen zu verstehen.Unter Zeile gemäß Absatz eins, sind 43 Zeichen inklusive Leerzeichen zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2023
Dokumentnummer
NOR40029080