Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.01.1994 — BGBl. III Nr. 44/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.01.1994 BGBl. III Nr. 44/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2002,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. III Nr. 44/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH

Artikel 1

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen Österreich und Ungarn.
  2. Absatz 2,Die Vereinbarung bezieht sich

aus der Sicht der Verkehrsträger: auf den grenzüberschreitenden

  • Strichaufzählung
    Kombinierten Verkehr Schiene – Straße,
  • Strichaufzählung
    Kombinierten Verkehr Binnenschiff – Straße,
  • Strichaufzählung
    Güterverkehr auf der Schiene,
  • Strichaufzählung
    Verkehr mit Lastfahrzeugen auf der Straße, wie diese im Artikel 2 Ziffer 2, definiert sind,
aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden
  • Strichaufzählung
    gewerbsmäßigen Verkehr, einschließlich mit leeren Lastfahrzeugen,
  • Strichaufzählung
    Werkverkehr, einschließlich mit leeren Lastfahrzeugen, sowie auf den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr in einem der beiden Vertragsstaaten.

Schlagworte

Vorlaufverkehr

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2019

Gesetzesnummer

20001888

Dokumentnummer

NOR40029167