Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Finanzmanagerin“ und „Akademischer Finanzmanager“, Lehrgang „Finanzmanagement“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 156/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 156 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Finanzmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Finanzmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Finanzmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2026
Dokumentnummer
NOR40029692