Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Errichtung einer Grenzübergangsstelle, einer Grenzabfertigungsanlage
und den Bau einer Verbindungsstraße
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 88/2002 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
Die Zone für die ungarischen Bediensteten erstreckt sich auf:
den für die Durchführung der Grenzabfertigung bestimmten Teil des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz samt den darauf befindlichen Abfertigungseinrichtungen und Abstellplätzen für Personen- und Lastfahrzeuge (Amtsplatz),
die private Landstraße, welche von der öffentlichen Landstraße Nr. 7459 bis zur gemeinsamen Kontrollstelle führt, von der Staatsgrenze bis hin zur Grenzabfertigungsanlage,
die auf der österreichischen Seite gelegenen Strecke der genannten privaten Landstraße, von der Staatsgrenze bis hin zur Kontrolllinie,
die Strecke zwischen den Ein- und Ausfahrschranken,
die Fahrspuren auf den Ein- und Ausfahrseiten und auf die an diesen errichteten Rampen,
die für die Durchführung der zur Grenzabfertigung bestimmten Amts- und Sozialräumlichkeiten.
Schlagworte
Personenfahrzeug, Einfahrschranken, Einfahrseite, Amtsräumlichkeit
Dokumentnummer
NOR40030358