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Art. 4

Fassungen
01.04.2002 bis 30.04.2004 — BGBl. III Nr. 88/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 401.04.200230.04.2004 BGBl. III Nr. 88/2002 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Errichtung einer Grenzübergangsstelle, einer Grenzabfertigungsanlage

und den Bau einer Verbindungsstraße

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.04.2002BGBl. III Nr. 88/2002

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 4

Die Zone für die ungarischen Bediensteten erstreckt sich auf:

  • Strichaufzählung
    den für die Durchführung der Grenzabfertigung bestimmten Teil des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz samt den darauf befindlichen Abfertigungseinrichtungen und Abstellplätzen für Personen- und Lastfahrzeuge (Amtsplatz),
  • Strichaufzählung
    die private Landstraße, welche von der öffentlichen Landstraße Nr. 7459 bis zur gemeinsamen Kontrollstelle führt, von der Staatsgrenze bis hin zur Grenzabfertigungsanlage,
  • Strichaufzählung
    die auf der österreichischen Seite gelegenen Strecke der genannten privaten Landstraße, von der Staatsgrenze bis hin zur Kontrolllinie,
  • Strichaufzählung
    die Strecke zwischen den Ein- und Ausfahrschranken,
  • Strichaufzählung
    die Fahrspuren auf den Ein- und Ausfahrseiten und auf die an diesen errichteten Rampen,
  • Strichaufzählung
    die für die Durchführung der zur Grenzabfertigung bestimmten Amts- und Sozialräumlichkeiten.

Schlagworte

Personenfahrzeug, Einfahrschranken, Einfahrseite, Amtsräumlichkeit

Gesetzesnummer

20001953

Dokumentnummer

NOR40030358