Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Marchfeldschlösser-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 83/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2006Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Kulturpolitischer Auftrag
§ 1.Paragraph eins,
Die bundeseigenen Schlösser des Marchfeldes SchloßHof und Niederweiden sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes Österreichs. Deren Restaurierung, Erhaltung, Öffnung und Belebung unter Bedachtnahme auf deren historische Konzeption und auf Grundlage kunsthistorischer und denkmalpflegerischer Erkenntnisse, zählen daher zu den kulturellen Aufgaben des Staates. Durch den Aufbau von Kooperationen mit kulturell und touristisch bedeutenden benachbarten Schlössern soll darüber hinaus eine “historische Schlösserstraße” entwickelt werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012
Dokumentnummer
NOR40078048