Kurztitel
Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern in der Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 181/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 181 aus 2002,
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 5 465 für die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 5 465 für die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: .................... 1 200
Kärnten: ....................... 30
Niederösterreich: .............. 1 600
Oberösterreich: ................ 300
Salzburg: ...................... 5
Steiermark: .................... 2 130
Tirol: ......................... 105
Vorarlberg: .................... 45
Wien: .......................... 50