Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
23.05.2002 bis 31.12.2002 — BGBl. II Nr. 199/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 223.05.200231.12.2002 BGBl. II Nr. 199/2002 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erhebung von Obstanlagen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

23.05.2002BGBl. II Nr. 199/2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage römisch zwei

1. Steinobstanlagen

1.1 Zwetschkenanlagen nach Sorten, Alter der Bäume (gerechnet vom Zeitpunkt der Einpflanzung), Baumzahl und Pflanzdichte

1.2 Pflaumenanlagen (einschließlich Ringlotten und Mirabellen) nach Alter der Bäume (gerechnet vom Zeitpunkt der Einpflanzung), Baumzahl und Pflanzdichte

1.3 Kirschenanlagen nach Alter der Bäume (gerechnet vom Zeitpunkt der Einpflanzung), Baumzahl und Pflanzdichte

1.4 Weichselanlagen nach Alter der Bäume (gerechnet vom Zeitpunkt der Einpflanzung), Baumzahl und Pflanzdichte

  1. Ziffer 2
    Walnussanlagen (veredelt) nach Alter der Bäume (gerechnet vom Zeitpunkt der Einpflanzung), Baumzahl und Pflanzdichte
  2. Ziffer 3
    Holunderanlagen nach Alter der Bäume (gerechnet vom Zeitpunkt der Einpflanzung), Baumzahl und Pflanzdichte
  3. Ziffer 4
    Beerenobstanlagen

4.1 Ribiselanlagen (weiß und rot) nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücker in %

4.2 Ribiselanlagen (schwarz) nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücker in %

4.3 Himbeeranlagen nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücker in %

4.4 Brombeeranlagen nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücker in %

4.5 Ananas-Erdbeeren nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücker in %

4.6 sonstiges Beerenobst, Anteil der Selbstpflücker in %

  1. Ziffer 5
    Lagerkapazität in Tonnen (Keller, Kühllager, CA-Lager, ULO-Lager) betreffend Obst gemäß Anlage römisch eins und römisch zwei
  2. Ziffer 6
    Vermarktungsweg (Abgabe an Erzeugerorganisationen, Direktvermarktung an Letztverbraucher, sonstige Vermarktung) in Prozenten der vermarkteten Menge betreffend Obst gemäß Anlage römisch eins und römisch zwei

Gesetzesnummer

20001973

Dokumentnummer

NOR40030759