Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erhebung von Obstanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 199/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Masse und Erhebungsmerkmale
§ 4. Die Erhebung betrifft die in Anlage I im Sinne der Richtlinie 2001/109/EG angeführten Baumobstanlagen sowie Obstanlagen, Lagerkapazitäten und Vermarktungswege gemäß Anlage II. Die Erhebungsmerkmale sind diesen Anlagen zu entnehmen, die einen Bestandteil der Verordnung bilden. Paragraph 4, Die Erhebung betrifft die in Anlage römisch eins im Sinne der Richtlinie 2001/109/EG angeführten Baumobstanlagen sowie Obstanlagen, Lagerkapazitäten und Vermarktungswege gemäß Anlage römisch zwei. Die Erhebungsmerkmale sind diesen Anlagen zu entnehmen, die einen Bestandteil der Verordnung bilden.
Dokumentnummer
NOR40030750