Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2002,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
ARTIKEL ZEHN
IN-KRAFT-TRETEN UND GELTUNGSDAUER
Dieses Abkommen, bestehend aus den Artikeln 1 bis 10 und dem Annex, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis die Truppen das Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates verlassen haben oder bis alle finanziellen Angelegenheiten und Ansprüche vollständig und endgültig beigelegt sind, je nachdem, was später eintritt.
Ausgeführt in vier (4) Originalen, jedes in französischer, deutscher und italienischer Sprache, wobei alle Fassungen gleichermaßen verbindlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2012
Dokumentnummer
NOR40031134