Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2002,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 4
Gelegenheitsverkehre
(1)Absatz eins,Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Artikel 1 umfaßt
Rundfahrten mit geschlossenen Türen, dh. Fahrten, die mit demselben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt;
Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt Fahrgäste aufgenommen werden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist (Absetzfahrten);
alle sonstigen Gelegenheitsverkehrsdienste.
(2)Absatz 2,Bei Beförderungen im Gelegenheitsverkehr dürfen unterwegs Fahrgäste weder aufgenommen noch abgesetzt werden, es sei denn, daß die zuständige Behörde der betreffenden Vertragspartei Ausnahmen hievon gestattet.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2019
Dokumentnummer
NOR40031308