Norm Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ× ▾ ‹›Gliederung Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ Fassungen (Gesetz) ab 17.03.2001 — BGBl. III Nr. 60/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.03.2001 BGBl. III Nr. 60/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.03.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1