Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und „Akademischer Betriebsassistent“, Lehrgang „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 247/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Betriebsassistent“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Dokumentnummer
NOR40032336