Norm Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 27.07.2002 — BGBl. I Nr. 113/2002 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.07.2002 BGBl. I Nr. 113/2002 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 27.07.2002 § 1§ 2