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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.2002 — BGBl. III Nr. 148/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.07.200230.06.2013 BGBl. III Nr. 148/2002 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 298/2013

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 298 aus 2013,

Typ

Vertrag – Bolivien

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013aufgehoben durch BGBl. III Nr. 298/2013

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK BOLIVIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. III Nr. 148/2002 (NR: GP XX RV 667 VV S. 119. BR: AB 5687 S. 641.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. April 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Juli 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK BOLIVIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können;

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Anmerkung

Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. III Nr. 53/2005, wurde berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013

Gesetzesnummer

20002118

Dokumentnummer

NOR30002319