Rechtstracker.at

Anl. 1 IV-V

Fassungen
21.09.2002 bis 31.12.2006 — BGBl. II Nr. 338/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 121.09.200231.12.2006 BGBl. II Nr. 338/2002 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 449/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Integrationsvereinbarung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 449 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

21.09.2002BGBl. II Nr. 338/2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 449/2005

Abkürzung

IV-V

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Beachte

Materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 449 aus 2005,.

Text

Anlage A

Deutsch - Integrationskurse

Rahmencurriculum

Vorwort

Dieses Rahmencurriculum dient als Leitlinie für Anhaltspunkte und Orientierungen inhaltlicher und methodischer Vorgaben zur Vermittlung von "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) für Deutsch - Integrationskurse.

Beim Erlernen einer Sprache steht der Mensch im Mittelpunkt. Mit Kenntnissen der Sprache sind in der Regel besseres Verständnis für kulturelle Hintergründe und Einstellungen verbunden. Sprache kann - speziell im Falle eines Integrationskurses - nicht als reine Abstraktion vermittelt werden, sondern ist an das dahinter stehende Leben und den dahinter stehenden Lebensraum gekoppelt. Das Rahmencurriculum wird für die Lebensbereiche, in denen die Zielgruppe sozial und beruflich interagiert oder interagieren wird (Lebensraum Österreich) entwickelt. Darüber hinaus wird dargelegt, welche sprachlichen Anforderungen an die Kursteilnehmer gestellt werden.

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen *1) bietet die Grundlage zur Anlehnung an europaweite Standards für die curricularen Richtlinien. Lernziel des Kurses sind die Kenntnisse des A1-Niveaus.

römisch eins. Kurs

römisch eins.1. Aufgaben der Lehrenden und Lernenden

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Die Lernenden sollen sich nach Abschluss des Kurses in Routinegesprächen auf deutsch zurechtfinden und sich in einfachen Situationen des Alltags verständigen können.

Die Lernenden sollen fähig sein, in kurzen, einfachen, miteinander verbundenen Sätzen, für den Gesprächspartner verständlich, über ihre nähere Umgebung, ihren familiären und beruflichen Alltag zu berichten.

Einfache Lesetexte sollen verstanden werden. Von besonderer Wichtigkeit ist das Verstehen von schriftlichen Informationen im alltäglichen Leben.

Die Materialien sind so aufzubereiten, dass die Lernenden befähigt sind, nach Abschluss des Kurses eigenverantwortlich weiterzulernen.

römisch eins.2. Zielgruppe

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Im Zentrum stehen Drittstaatsangehörige, denen es ermöglicht werden soll, die Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, um sich sprachlich in ihrem neuen Lebens- und Arbeitsraum rasch und friktionsfrei zurechtfinden zu können. Um ihnen die Integration in Österreich zu erleichtern und das Zusammenleben aller in Österreich lebenden Menschen harmonisch zu gestalten, ist es erforderlich, authentische Situationen aus dem Alltags- und Berufsleben in den Unterricht zu projizieren.

Es ist anzunehmen, dass sich auf Grund der Herkunft, des sozialen Umfelds und der schulischen Vorbildung der Lernenden keine homogenen Voraussetzungen für den Aufbau eines Kurses finden werden (Personen ohne, mit geringen oder mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen). Dieser Umstand ist in der Planung in Hinblick auf größtmögliche Flexibilität bei der Auswahl der Inhalte und Erstellung der Kursmaterialen zu berücksichtigen.

Primär wird die Verwendung von authentischen Texten empfohlen, da sie die sprachliche Realität repräsentieren, inhaltlich interessant und aktuell sind, die notwendige sprachliche Komplexität aufweisen und vor allem auf die Bedürfnisse der Kursteilnehmer genau abgestimmt werden können.

Unterlagen über die deutsche Grammatik auf A1-Niveau sind im reichen Maße auf dem DaF-Markt vorhanden und können bei individuellem Bedarf in den Unterricht eingebaut werden.

römisch eins.3. Beschreibung der Sprachkenntnisse auf Niveau A1

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Bei der Kursplanung (Lehrinhalte und Materialien) ist das sprachliche Niveau A1, auf das die Kursteilnehmer gebracht werden sollen, festzulegen.

römisch eins.3.1. Globalskala

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A 1: Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze

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verstehen und verwenden, die auf Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zur Person stellen - zB wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

römisch eins.3.2. Qualitative Aspekte des mündlichen Sprachgebrauchs

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A 1: Hat ein sehr begrenztes Repertoire an Wörtern und Wendungen,

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die sich auf Informationen zur Person und einzelne konkrete Situationen beziehen.

römisch eins.3.3. Leseverstehen allgemein

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A 1: Kann sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und

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verstehen, indem er/sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und, wenn nötig, den Text mehrmals liest.

römisch eins.3.4: Hörverstehen:

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A 1: Kann verstehen, wenn sehr langsam und sorgfältig gesprochen

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wird und wenn lange Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen.

römisch eins.3.5. Schriftliche Produktion allgemein

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A1: Kann einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben.

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römisch eins.4. Materialien

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Die Materialien sollen, basierend auf dem Europäischen Referenzrahmen/Profile Deutsch (Niveau A1), aufgebaut werden, wobei auch auf bereits vorhandene Ressourcen zurückgegriffen werden kann. Da den Texten Praxisnähe abverlangt wird, könnten diese aus Zeitungstexten und Gebrauchstexten (zB Formulare, Schilder, Konsumenteninformationen) ausgewählt werden.

Die Authentizität und unbedingt erforderliche Praxisnähe der Texte (Idiome, umgangssprachliche Wendungen) zielt darauf ab, die Kommunikationsfähigkeit der KursteilnehmerInnen in Alltagssituationen zu festigen.

Texte, in denen vor allem frequente Alltags- oder Berufssprache vorkommt, sollen gut genug verstanden werden, um konkrete Informationsbedürfnisse zu befriedigen.

Einzelne Wörter und Sätze und sehr häufig verwendeter Wortschatz sollen so geläufig sein, dass sie mit den in römisch zwei.1. beschriebenen Themenkreisen in Zusammenhang gebracht werden können.

römisch eins.5. Lernerfolgskontrollen

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Die Beurteilung der Lernenden erfolgt - wie im schulischen Alltag - durch regelmäßige begleitende Lernerfolgskontrollen (Prüfungen). Die Lehrkräfte orientieren sich dabei an den individuellen Lernvoraussetzungen und Bedürfnissen der Lernenden. Die Lernerfolgskontrollen dienen der Orientierung der Lernenden und der Lehrkräfte und der Evaluierung des persönlichen Lernprozesses und der persönlichen Lernfortschritte. Für die Lernerfolgskontrollen können von den Lehrkräften unterschiedliche Instrumente wie mündliche und schriftliche Überprüfungen (auch Multiple Choice Tests) eingesetzt werden.

römisch eins.6. Kursplanung

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Die Planung des Kurses hat das Erreichen des Ziels, den Lernenden die Integration zu erleichtern und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich im österreichischen Alltag schnell und gut zurechtzufinden, zu berücksichtigen.

Das bewusst einfach strukturierte sprachliche Niveau A1 zielt in erster Linie auf die Festigung der Kommunikationsfähigkeit - verstehen und verstanden werden - ab.

  • Strichaufzählung
    Die Lernenden sollen in der Lage sein, ihre Lebenssituation in Österreich einzuschätzen, das heißt, sich in Alltags-, Berufswelt und der österreichischen Gesellschaft zurechtzufinden.
  • Strichaufzählung
    Die Lernenden sollen sich in der österreichischen Gesellschaft unter Wahrung ihrer eigenen Identität integrieren können.
  • Strichaufzählung
    Die Lernenden sollen mit der deutschen Sprache durch einen hohen authentischen Input vertraut gemacht werden, was ihnen die Möglichkeit einer grundlegenden Entwicklung ihrer sprachlichen Kompetenz geben soll.

römisch zwei. Gliederung der Inhalte in drei Teilbereiche (Module):

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römisch zwei.1. Module

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Alltag (M1)

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Wohnen (Wohnformen)

Ernährung (Lebensmittel, alltägliche Versorgung, Geld)

Gesundheit (Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt)

Verkehr (Verkehrsmittel, Orientierung)

Ausbildung (Schule, Fortbildung)

Arbeit und Beruf (Wirtschaft, spezifische Berufsbereiche)

Freizeit (kulturelle Aktivitäten, Sport)

Verwaltung (M2)

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Bürokratiebewältigung

Sozialsystem in Österreich

Verträge

Landeskunde und Staatsbürgerschaftskunde (M3)

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Bundesländer

Grundwerte einer europäischen demokratischen Gesellschaft

Staatsform

Politische Institutionen

römisch zwei.2. Arbeiten mit den Modulen

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Für "M1" und "M2" empfiehlt sich die Ausarbeitung von Arbeitsblättern, Kopiervorlagen und Folien, was eine große Flexibilität (Stichwort: inhomogene Gruppen) gewährleistet und den Unterrichtenden die Möglichkeit bietet, besser auf die individuellen Situationen der Lernenden einzugehen.

Beim Unterricht wird es erforderlich sein, sich am Informationsbedarf der Lernenden zu orientieren; zB mit welchem Modul begonnen wird.

Die Alltagssituationen und die Umwelt sind im urbanen Bereich anders als im ländlichen Raum. Dieser Umstand ist bei der Ausarbeitung der Arbeitsunterlagen zu berücksichtigen, um eine möglichst große Effektivität zu erzielen.

Zu jedem Modul ist ein Fragenkatalog zu erarbeiten, der es den Kursteilnehmern ermöglicht, das Gelernte selbständig zu überprüfen und zu festigen.

____________________________________________________________________ *1) "Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen", Europarat, Straßburg, 2001 (Langenscheidt Verlag)

Schlagworte

Alltagsleben, Alltagssprache

Gesetzesnummer

20002183

Dokumentnummer

NOR40035743