Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Überschwemmungs-Interventionsgetreide-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 355/2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 355 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Förderungsgegenstand
§ 3. Gegenstand der vorliegenden Verordnung ist der verbilligte Bezug von insgesamt 30 600 Tonnen Getreide aus österreichischen Interventionsbeständen durch die von den Überschwemmungen im August 2002 geschädigten Erzeuger mit Tierhaltung. Der Abgabepreis beträgt für den berechtigten Erzeuger 50 Euro/Tonne (exklusive Mehrwertsteuer) ab Lager auf das Transportmittel aufgeladen. Paragraph 3, Gegenstand der vorliegenden Verordnung ist der verbilligte Bezug von insgesamt 30 600 Tonnen Getreide aus österreichischen Interventionsbeständen durch die von den Überschwemmungen im August 2002 geschädigten Erzeuger mit Tierhaltung. Der Abgabepreis beträgt für den berechtigten Erzeuger 50 Euro/Tonne (exklusive Mehrwertsteuer) ab Lager auf das Transportmittel aufgeladen.
Dokumentnummer
NOR40035832