Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.08.2002 — BGBl. III Nr. 205/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.08.2002 BGBl. III Nr. 205/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen (Belize)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2002,

Typ

Vertrag – Belize

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.08.2002BGBl. III Nr. 205/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Die Staatsbürger von Belize, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.
  2. Absatz 2,Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses sind, können visumfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu sechs Monaten aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2014

Gesetzesnummer

20002214

Dokumentnummer

NOR40035924