Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
ab 01.08.2002 — BGBl. III Nr. 205/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute01.08.2002 BGBl. III Nr. 205/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen (Belize)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2002,

Typ

Vertrag – Belize

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.08.2002BGBl. III Nr. 205/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 3

Träger von völkerrechtlichen Privilegien und Immunitäten des einen Vertragsstaates, für welche der andere Vertragsstaat als Empfangs- oder Sitzstaat einen Lichtbildausweis in dieser Eigenschaft ausgestellt hat, benötigen während der Gültigkeit dieses Ausweises zum Aufenthalt und zur Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet des ausstellenden Vertragsstaates keine Einreise- oder Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt ist dabei jedoch zusätzlich zu diesem Lichtbildausweis auch der Diplomatenpass vorzuweisen.

Schlagworte

Empfangsstaat, Einreisetitel

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2014

Gesetzesnummer

20002214

Dokumentnummer

NOR40035926