Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 30.09.2002 — BGBl. III Nr. 201/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute30.09.2002 BGBl. III Nr. 201/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Libanon)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2002,

Typ

Vertrag – Libanon

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

30.09.2002BGBl. III Nr. 201/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

PROTOKOLL

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Libanesischen Republik über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen haben die Vertragsparteien überdies folgende Bestimmungen, die als integraler Bestandteil dieses Abkommens zu betrachten sind, vereinbart:

Zu Artikel 3:

Die Bestimmungen dieses Artikels hindern die libanesische Regierung nicht daran, den Erlass Nr. 11614 vom 4. Jänner 1969 in der geltenden Fassung über den Erwerb von Grundbesitzrechten im Libanon durch nichtlibanesische Investoren anzuwenden. Anträge von Investoren der Republik Österreich gemäß den Bestimmungen des Erlasses Nr. 11614 in der geltenden Fassung werden von den zuständigen Organen der Libanesischen Republik günstig behandelt.

GESCHEHEN zu Beirut, am 26. Mai 2001, in zwei Urschriften, in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20002218

Dokumentnummer

NOR40035991