Norm Altölverordnung 2002× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Altölverordnung 2002 Fassungen (Gesetz) ab 26.10.2002 — BGBl. II Nr. 389/2002 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute28.12.2005 § → § — 26.10.200227.12.2005 BGBl. II Nr. 389/2002 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.10.2002 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 5Art. 5 § 1GeltungsbereichArt. 5 § 2MessverfahrenArt. 5 § 3MotoröleArt. 5 § 4Definition der EmissionsgrenzwerteAusstattung und Betriebsweise von Anlagen zur Energiegewinnung ausAltölenArt. 5 § 5Art. 5 § 6Art. 5 § 7MischfeuerungArt. 5 § 8AnpassungAußer-Kraft-TretenArt. 5 § 9AnlagenAnl. 1