Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
ab 18.12.2002 — BGBl. III Nr. 231/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute18.12.2002 BGBl. III Nr. 231/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Berglandwirtschaft“ (P2)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2002,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

18.12.2002BGBl. III Nr. 231/2002

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Artikel 3

Grundverpflichtungen im gesamtwirtschaftlichen Rahmen

Die Vertragsparteien sind sich einig über die Notwendigkeit, die Agrarpolitik in Übereinstimmung mit der gesamten Wirtschaftspolitik auf allen Ebenen an den Erfordernissen einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung auszurichten, um unter den gegebenen finanzpolitischen Rahmenbedingungen

  1. Litera a
    insbesondere in den Berggebieten die Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft und ihrer Funktionen von öffentlichem Interesse gemäß Artikel 7 dieses Protokolls zu ermöglichen;
  2. Litera b
    durch sozial- und strukturpolitische Maßnahmen im Verbund mit agrar- und umweltpolitischen Maßnahmen auch in den Berggebieten angemessene Lebensbedingungen zu sichern und damit einer Abwanderung in wirksamer Weise entgegenzutreten.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2018

Gesetzesnummer

20002262

Dokumentnummer

NOR40036486