Norm Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2009 — BGBl. II Nr. 246/2009▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2014 § → § BGBl. II Nr. 493/2013 24.12.201331.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 493/2013 01.08.200923.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 246/2009 29.07.200931.07.2009 § → § BGBl. II Nr. 246/2009 01.11.200228.07.2009 BGBl. II Nr. 409/2002 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.12.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3