Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Führen militärischer Dienstgrade
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 418/2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 272/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
§ 4. (1) Den Dienstgrad "Brigadier" führenParagraph 4, (1) Den Dienstgrad "Brigadier" führen
der Bereichsleiter des Bereiches 1 im Kabinett des Bundesministers in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
die Gruppenleiter in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
der Kommandant des Kommandos Führungsunterstützung,
der Leiter des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik,
der Leiter des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes,
der Leiter des Abwehramtes und
der Kommandant der Heeresunteroffiziersakademie.
(2)Absatz 2,Über die Fälle des Abs. 1 hinaus führen den Dienstgrad "Brigadier" Personen, dieÜber die Fälle des Absatz eins, hinaus führen den Dienstgrad "Brigadier" Personen, die
mit einer Verwendung betraut sind, in der dieser Dienstgrad erreicht werden kann, und
seit mindestens drei Jahren den Dienstgrad "Oberst" geführt haben.
(3)Absatz 3,Verwendungen nach Abs. 2 Z 1 sindVerwendungen nach Absatz 2, Ziffer eins, sind
die Abteilungsleiter in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
der Kommandant des Heeresspitals,
der Kommandant des Kommandos Spezialeinsatzkräfte,
der Kommandant des Kommandos Luftraumüberwachung,
die Schulkommandanten, sofern sie auch die höchsten Repräsentanten ihrer Waffengattung (Waffengattungsspitze) sind,
der Kommandant der Heeresversorgungsschule,
der Kommandant der Sanitätsschule,
der Stellvertreter des Leiters der Direktion für Sicherheitspolitik in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
der Stellvertreter des Kommandanten Landstreitkräfte,
der Stellvertreter des Kommandanten der Landesverteidigungsakademie,
der Stellvertreter des Kommandanten der Theresianischen Militärakademie,
der Stellvertreter des Kommandanten des Kommandos Führungsunterstützung,
der Stellvertreter des Kommandanten des Kommandos Einsatzunterstützung,
der Stellvertreter des Leiters des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik,
der Stellvertreter des Leiters des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes,
der Stellvertreter des Leiters des Heeres-Nachrichtenamtes,
der Stellvertreter des Leiters des Abwehramtes,
die Leiter der Abteilungen "Waffensysteme und Munition", "Fahrzeuge, Gerät und Pers-Ausrüstung" und "Luftzeug", der Leiter der Kaufmännischen Abteilung sowie die Bereichsleiter "Waffen- und Munitionstechnik", "Fahrzeuge und Pioniertechnik" und "Elektrotechnik und Optronik", jeweils im Amt für Rüstung und Wehrtechnik,
die Leiter der Abteilungen "Einkauf" und "Informations- und Kommunikationstechnologie-Systeme", des "Instituts für Militärgeographie" sowie der Bereichsleiter "IKT-Betrieb", jeweils im Kommando Führungsunterstützung,
die Leiter der Abteilung "Bau- und Gebäudetechnik", der "Heeres-Liegenschafts- und Forstdirektion" sowie der Wirtschaftsabteilung, jeweils im Heeres-Bau- und Vermessungsamt,
der Chef des Stabes im Kommando Landstreitkräfte,
der Chef des Stabes im Kommando Luftstreitkräfte,
der Chef des Stabes im Kommando Internationale Einsätze,
die Leiter der Generalstabsabteilungen 1 (G 1), 3 (G 3) und 4 (G 4) im Kommando Landstreitkräfte,
die Leiter der Generalstabsabteilungen 1 (G 1) und 3 (G 3) im Kommando Luftstreitkräfte,
der Leiter des Materialstabes Luft im Kommando Luftstreitkräfte,
die Leiter der Generalstabsabteilungen 1 (G 1), 3 (G 3) und 4 (G 4) im Kommando Internationale Einsätze und
der Leiter des Instituts für höhere militärische Führung an der Landesverteidigungsakademie.
Schlagworte
Waffentechnik, Bautechnik
Dokumentnummer
NOR40054496