Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
30.11.2002 bis 31.12.2003 — BGBl. II Nr. 430/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 130.11.200231.12.2003 BGBl. II Nr. 430/2002 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik - Allgemeine Viehzählung 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

30.11.2002BGBl. II Nr. 430/2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage 1

RINDER

Jungvieh unter ein Jahr alt

1 Schlachtkälber bis 300 kg Lebendgewicht

2 Andere Kälber und Jungrinder, männlich

3 Andere Kälber und Jungrinder, weiblich

Jungvieh ein Jahr bis unter zwei Jahre alt

4 Stiere und Ochsen

5 Schlachtkalbinnen

6 Nutz- und Zuchtkalbinnen

Rinder zwei Jahre alt und älter

7 Stiere und Ochsen

8 Schlachtkalbinnen

9 Nutz- und Zuchtkalbinnen

10 Milchkühe

11 Andere Kühe

12 Rinder insgesamt

SCHWEINE

13 Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht

14 Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht

Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem

Lebendgewicht von 50 kg und darüber

15 50 bis unter 80 kg

16 80 bis unter 110 kg

17 110 kg und mehr

Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber

18 Jungsauen, noch nie gedeckt

19 Jungsauen, erstmals gedeckt

20 Ältere Sauen, gedeckt

21 Ältere Sauen, nicht gedeckt

22 Zuchteber

23 Schweine insgesamt

SCHAFE

24 Mutterschafe und gedeckte Lämmer

25 Andere Schafe

26 Schafe insgesamt

ZIEGEN

27 Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen

28 Andere Ziegen

29 Ziegen insgesamt

SCHLACHTUNGEN

30 Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen

Schlagworte

Nutzkalbin

Gesetzesnummer

20002296

Dokumentnummer

NOR40037093