Kurztitel
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 434/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 434 aus 2002,
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 6 990 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 6 990 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: ............... 25
Kärnten: .................. 165
Niederösterreich: ......... 155, davon 18 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ........... 245
Salzburg: ................. 2 480
Steiermark: ............... 500, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Tirol: .................... 2 870
Vorarlberg: ............... 550