Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Regelung offener finanzieller Fragen (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 128/1964Bundesgesetzblatt Nr. 128 aus 1964,
Inkrafttretensdatum
18.06.1964
Unterzeichnungsdatum
02.05.1963
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Titel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Regelung offener finanzieller Fragen.
StF: BGBl. Nr. 128/1964 (NR: GP X RV 359 AB 379 S. 45. BR: S. 215.)
Sprachen
Bulgarisch, Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Volksrepublik Bulgarien,
von dem Wunsche geleitet, sich über zwischen beiden Staaten offene und in diesem Vetrag bezeichnete finanzielle und vermögensrechtliche Fragen zu einigen, haben folgende Bestimmungen vereinbart:
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 19. Mai 1964 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 10 am 18. Juni 1964 in Kraft.
Die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag samt zwei Anlagen und vier Briefwechseln für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 19. Mai 1964 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 10 am 18. Juni 1964 in Kraft.
Sonstige Textteile
Nachdem der am 2. Mai 1963 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Regelung offener finanzieller Fragen samt zwei Anlagen und vier Briefwechseln, welcher also lautet:
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Dokumentnummer
NOR30002582