Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 490/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 5/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 5 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Allgemeines
§ 2.Paragraph 2,
Die in § 3 angeführten Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen bedürfen keiner eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und keiner Betriebsbewilligung sowie keiner gesonderten Zustimmung des Verkehrs-Arbeitsinspektorates, sofern Die in Paragraph 3, angeführten Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen bedürfen keiner eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und keiner Betriebsbewilligung sowie keiner gesonderten Zustimmung des Verkehrs-Arbeitsinspektorates, sofern
Rechte und Interessen Dritter entweder durch diese Maßnahmen nicht berührt werden oder deren Zustimmung zu diesen Maßnahmen bereits vorliegt,
das Eisenbahnunternehmen diese Maßnahmen unter der Leitung einer gemäß § 15 verzeichneten Person nach dem Stand der technischen Entwicklung ausführt,das Eisenbahnunternehmen diese Maßnahmen unter der Leitung einer gemäß Paragraph 15, verzeichneten Person nach dem Stand der technischen Entwicklung ausführt,
Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gemäß dem
Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, bestellt und hinzugezogen wurden,Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, bestellt und hinzugezogen wurden, keine Ausnahme von Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere von Verordnungen in Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, erforderlich ist und
es sich um keine Maßnahme handelt, die als integrativer Bestandteil eines Gesamtbauvorhabens anzusehen ist.
Schlagworte
Erweiterungsbau, Erneuerungsbau
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016
Dokumentnummer
NOR40038043