Rechtstracker.at

Anl. 1 FrG-GZV

Fassungen
01.01.2003 bis 03.10.2003 — BGBl. II Nr. 481/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.200303.10.2003 BGBl. II Nr. 481/2002 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 464/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fremdenrechtliches Gesundheitszeugnis

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2003BGBl. II Nr. 481/2002

Außerkrafttretensdatum

03.10.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 464/2003

Abkürzung

FrG-GZV

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

                                                              Anlage

                FREMDENRECHTLICHES GESUNDHEITSZEUGNIS

              gemäß § 8 Abs. 6 und 7 Fremdengesetz 1997

Es wird bescheinigt, dass

(Name) .............................................................

geboren am ..................... in ................................

auf das Vorliegen folgender Krankheiten untersucht und der Impfstatus erhoben wurde.

                                 Infektionsstatus

-  Tuberkulose, die ärztlicher Behandlung oder Überwachung bedarf

                               liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Lepra                       liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Cholera                     liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  übertragbare Kinderlähmung  liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Paratyphus                  liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Pest                        liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Ruhr                        liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Typhus                      liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Hepatitis A, B, C, D, G     liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Diphtherie                  liegt vor: o     liegt nicht vor: o

-  Pertussis                   liegt vor: o     liegt nicht vor: o

Impfstatus

Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Erkrankung an übertragbarer Kinderlähmung, Hepatitis A und B, Diphtherie und Pertussis kann durch die Bescheinigung ersetzt werden, dass eine aktuelle Schutzimpfung gegen diese Erkrankungen vorliegt.

-  Kinderlähmung   aktuelle Impfung vorhanden: o  nicht vorhanden: o

-  Hepatitis A, B  aktuelle Impfung vorhanden: o  nicht vorhanden: o

-  Diphtherie      aktuelle Impfung vorhanden: o  nicht vorhanden: o

-  Pertussis       aktuelle Impfung vorhanden: o  nicht vorhanden: o

..........., am ............           ............ am .............

Unterschrift und Stampiglie             Beglaubigungsvermerk in

des bescheinigenden Arztes               auf § 2 Abs. 2 Bezug

_______________________

Zutreffendes ankreuzen

Anmerkung

Formular (Zeugnis) nicht direkt darstellbar, es wird auf die
gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen.

Gesetzesnummer

20002376

Dokumentnummer

NOR40038049