Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verzeichnisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 505/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 505 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
ANLAGE B
Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Geld- und Kapitalmarktpapiere gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Geld- und Kapitalmarktpapiere gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b bis e KAVO und Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten
OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer
Sitz des Emittenten (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Fundierter/nicht fundierter Vermögenswert; Pfand- und Kommunalbriefe sind jedenfalls als fundierte Vermögenswerte zu kennzeichnen
Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAGAbteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVOAnlagegruppe gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b bis e KAVO
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein)
Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAGAnschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 3, VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß Paragraph 81 h, Absatz 4, VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in EuroAnteilige Zinsen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, KAVO in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. d und e KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)Zuordnung des Vermögenswertes gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera d und e KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß Paragraph 81 h, Absatz 2, zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten GenehmigungGeschäftszahl der gemäß Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Schlagworte
Geldmarktpapiere, Pfandbrief, Zugang, Zuschreibung
Dokumentnummer
NOR40038151