Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verzeichnisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 505/2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 435/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 505 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 435 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
ANLAGE C
Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a bis d KAVO und Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5, Litera b und c KAVO und Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft
OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer
Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAGAbteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVOAnlagegruppe gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a bis d und Ziffer 5, Litera b und c KAVO
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß Paragraphen 108 g bis 108 i EStG 1988
Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAGAnschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 4, VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß Paragraph 81 h, Absatz 4, VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß Paragraph 81 h, Absatz 2, zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten GenehmigungGeschäftszahl der gemäß Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß Paragraphen 108 g bis 108 i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 4, VAG gewidmet (ja/nein)
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard & Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAGBezeichnung der Ratingagentur (Standard & Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 5, VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Wertpapieren gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAGRisikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Wertpapieren gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b und d KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 5, VAG
Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAGPrivate Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 5, VAG
Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in EuroWert der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sindDatum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind
Wert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in EuroWert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro
Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in EuroWert der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Für die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender FremdwährungskursFür die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Schlagworte
Aktienpapiere, Zugang, Zuschreibung
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009
Dokumentnummer
NOR40084717