Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verzeichnisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 505/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 505 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 8Anlage 8
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
ANLAGE H
Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5, Litera a, KAVO und Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen LiegenschaftenLiegenschaftskomplex gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 5, Litera a, KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAGAbteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVOAnlagegruppe gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5, Litera a, KAVO
Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß Paragraph 81 h, Absatz 4
VAG
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in EuroBilanzwert der Schulden gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVODatum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in EuroBuchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO in Euro
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in EuroBilanzwert der Schulden gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender FremdwährungskursFür die Bilanzierung der Schulden gemäß Paragraph eins, Absatz 2, KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten GenehmigungGeschäftszahl der gemäß Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Schlagworte
Anschaffungswert, Zugang, Zuschreibung
Dokumentnummer
NOR40038157