Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben) gemäß § 4 Abs. 4 Z 4a bzw. § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben) gemäß Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 4 a, bzw. Paragraph 108 c, Absatz 2, Ziffer eins, EStG 1988
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 506/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 506 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist letztmalig auf Forschungsprämien anzuwenden, die Wirtschaftsjahre betreffen, die vor dem 1. Jänner 2012 beginnen (vgl. § 14, BGBl. II Nr. 515/2012).Ist letztmalig auf Forschungsprämien anzuwenden, die Wirtschaftsjahre betreffen, die vor dem 1. Jänner 2012 beginnen vergleiche Paragraph 14,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 515 aus 2012,).
Text
Anhang IIAnhang römisch zwei
Verzeichnis der Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 4 Abs. 4 Z 4a EStG 1988)Verzeichnis der Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung (Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 4 a, EStG 1988)
Forschungsaufwendungen (Art) | Betrag in Euro |
Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB freiwillige Sozialleistungen). Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, sind nur die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechenden Anteile an diesen Aufwendungen (Ausgaben) einzubeziehen.
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Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienen (Anhang I, Teil A, Z 1).Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienen (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,).
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Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind.Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.
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Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind.Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.
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Forschungsaufwendungen gesamt (Summe aus 1 bis 4) | |
Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4a EStG 1988Forschungsfreibetrag gemäß Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 4 a, EStG 1988 | |
Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988 | |
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Zuletzt aktualisiert am
10.10.2025
Dokumentnummer
NOR40038164